Merz & Lauf

Ihre Spezialisten im Markenrecht

Schutz einer Marke

Der Markenschutz ist überaus wichtig und ist äußerst hoch zu bewerten. Angemeldete Marken gestatten Ihnen eine Unterscheidung und Abgrenzung von der Konkurrenz, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Zudem sichert ihnen die eingetragene Marke verschieden Rechte und Ansprüche zu, die Sie im Zweifelsfall gegen ihre Konkurrenten geltend machen können. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen hierzu eine umfassende Beratung und vollständige Aufklärung über ihre Rechte und Ansprüche an sowie über die Frage, wie Sie ihre Marke richtig und vollständig schützen.

Nach der erfolgreichen Eintragung der Marke beim DPMA besteht der Markenschutz von insgesamt 10 Jahren. Hierbei gilt, dass der Zeitraum grundsätzlich mit der Anmeldung erfolgt und mit dem letzten Tag des Monats endet, in welchem die 10 Jahre ablaufen bzw. abgelaufen sind. Dabei gilt, dass der rechtliche Schutz einer Marke beliebig oft verlängert werden kann, jedoch nur unter Bezahlung einer Verlängerungsgebühr. Zu beachten ist, dass der Markeninhaber immer selbst ein Auge auf die Zeiträume haben muss.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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0 351 318 41 – 0

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