Merz & Lauf

Ihre Spezialsiten im Markenrecht

Markenanmeldung / Rechtsanwalt für Markenrecht

Unter anderem ist die Anmeldung und Eintragung einer Marke ein wichtiger Aspekt der Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei. Während der Markenanmeldung empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt, da es hier oftmals zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Die Markenanmeldung erfolgt durch Eintragung des Zeichens in das Markenregister. Dieses Register wird vom DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) geführt und aktualisiert. Ein mit der Markenanmeldung beauftragter Rechtsanwalt wird für Sie überprüfen, ob der gewählte Markenname zur Markenanmeldung geeignet ist.

Ein Unternehmen sollte sich seiner Markenstrategie im Klaren sein. Diesbezüglich unterstützen wir Sie mit unserer Expertise. Mögliche Schutzgebiete:

  • Markenanmeldung deutschlandweit
  • Markenanmeldung europaweit
  • Markenanmeldung weltweit

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Umsetzung Ihrer Markenstrategie.

Verschiedene Markenformen

Als Marke kann jedes Produkt geschützt werden, wenn es dazu geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu sind insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen geeignet sowie dreidimensionale Gestaltungen der Form einer Ware oder ihrer Verpackung. Merz & Lauf bietet ihnen eine umfassende Beratung über jegliche Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Marke an sowie eine ausführliche Beratung über mögliche Rechtshindernisse bei der Auswahl.

Hindernisse bei der Markenanmeldung

Bei der Markenanmeldung kommt es im Rechtsverkehr oftmals zu Problemen, da derjenige, welcher eine Marke beim DPMA anmelden will, oft keine ausführliche Recherche betrieben hat. Der gewählte Name der Marke muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit er rechtlich zugelassen wird. Unsere Rechtsanwälte im Bereich der Markenanmeldung stehen ihnen für eine ausführliche Beratung stets zur vollen Verfügung.

Bei folgenden Marken ist eine Eintragung ausgeschlossen:

  • Marken, die geeignet sind, das Publikum zu täuschen, besonders im Hinblick auf die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft
  • Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen
  • Marken, deren Gestaltung Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten
  • Marken, deren Angaben zu allgemein gehalten sind, sodass erhebliche Verwechslungsgefahr besteht
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Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon:
0 351 318 41 – 0

Rechtsanwalt Albrecht Lauf

Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Handels und Gesellschaftsrecht

Telefon:
0 351 318 41 – 0

Merz & Lauf Rechtsanwälte PartG mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden

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