Versicherungen und Corona
Wer sich als Arbeitgeber in der letzten, von Kurzarbeit und Homeoffice geprägten Zeit gefragt hat, ob er seinen im Homeoffice arbeitenden Mitarbeiter anweisen kann, wieder im Büro des…
Quarantäne kein Kündigungsgrund – auch in Kleinbetrieben
Eine Kündigung aufgrund der Nichtbefolgung des vom Arbeitgebers ausgesprochenen Aufforderung zum Erscheinen bei der Arbeit trotz Quarantäneanordnung kann nicht rechtswirksam sein.
BGH-Urteil zur Anpassung der Miete von Geschäftsräumen
Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Reduzierung der Gewerberaummiete aufgrund des Lockdowns
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Aspekte erläutern. Wir, die Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei konzentriert sich unsere rechtsanwaltliche Tätigkeit vor allem auf den Freistaat Sachsen, insbesondere die Region Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).