Merz & Lauf

Ihr Spezialisten im Vertragsrecht

Abmahnung im Vertragsrecht

Abmahnung – Hilfe vom Rechtsanwalt 

Liegt eine Rechtsverletzung vor, ist es dem Verletzten möglich eine Abmahnung auszusprechen. Diese ist grundsätzlich unentbehrlich, wenn angestrebt wird, die Rechtsverletzung gerichtlich zu verfolgen.

Lässt sich eine Rechtsverletzung nicht mehr verhindern und haben Sie eine Abmahnung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich juristisch beraten zu lassen.
Ist eine Abmahnung berechtigt, können hohe Kosten auf Sie zukommen, die oft mit weitergehenden Schadensersatzforderungen einhergehen können.

Die Anwaltskanzlei Merz & Lauf aus Dresden steht Ihnen beratend zur Seite sowohl um Rechtsverletzungen zu verhindern, welche zu einer Abmahnung führen können. Unserer Anwälte stehen Ihnen zur Seite, sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ebenso, wenn Sie in Ihren Rechten verletzt worden sind und selber eine Abmahnung aussprechen wollen.

Reaktion auf Abmahnungen

Entscheidend ist die richtige Reaktion auf eine Abmahnung, die an Ihrem konkreten Fall getroffen werden muss. Es gibt viele Möglichkeiten auf eine Abmahnung zu reagieren.

Auf Abmahnungen sollte grundsätzlich immer reagiert werden. Die vollständige Verweigerung der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung birgt immer das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn der behauptete Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt und im Falle eines gerichtlichen Verfahrens für den Abgemahnten keine Erfolgsaussichten bestehen, sollte die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch die Möglichkeit der Unterlassungserklärung können bei einer berechtigen Abmahnung ein späterer Gerichtsprozess und dadurch höhere Kosten vermieden werden.

Weiterhin kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dabei wird der Inhalt so modifiziert, dass bestimmte Punkte, welche nicht direkt mit dem Unterlassungsanspruch zusammenhängen, aus der Erklärung entfernt werden.

In vielen Fällen stellt auch ein Vergleich für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung dar. Es kann sich aber auch gerichtlich gegen die Abmahnung gewehrt werden. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn es sich um offensichtlich unberechtigte Abmahnungen handelt.

Unsere Anwälte stehen Ihnen bei Fragen zur Abmahnung jederzeit zur Verfügung. Wir beraten Sie dahingehend, welche Reaktion für Sie in der entsprechenden Situation am sichersten und sinnvollsten ist.

Gestaltung von Abmahnungen

Sind Sie in Ihren Rechten verletzt worden helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen gerne bei der Gestaltung einer einwandfreien juristischen Abmahnung.
Eine Abmahnung sollte stets so formuliert sein, dass der Abgemahnte die Möglichkeit erhält, den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu prüfen. Hält er die Abmahnung für berechtigt, kann er dann ein gerichtliches Verfahren durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abwehren.
Da es meist im Interesse des Verletzten und des Abgemahnten liegt die streitige Rechtsangelegenheit möglichst schnell aus der Welt zu schaffen, empfiehlt es sich, der Abmahnung bereits eine Vorlage für eine Unterlassungserklärung beizufügen und eine Frist zu setzen.

Geht der Verletzende auf die Abmahnung ein und gibt eine Unterlassungserklärung ab, sind Sie in Zukunft vor Rechtsverletzungen seinerseits geschützt.

Verweigert der Abgemahnte jedoch die Unterlassungserklärung, da er sie möglicherweise für nicht berechtigt hält, können Sie gegen die Rechtsverletzung gerichtliche Schritte einleiten, wie durch Erheben einer Klage oder im Wege einer einstweiligen Verfügung.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Merz & Lauf aus Dresden steht Ihnen in jeder Rechtslage im Bezug zur Abmahnung kompetent zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon:
0 351 318 41 – 0

Rechtsanwältin Sabrina Lahne

Telefon:
0 351 318 41 – 0

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