Prüfung der Rechtssicherheit der Homepage – Tätigkeit eines IT-Rechtsanwalts
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit erstreckt sich auf die Prüfung und Beratung im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Internetpräsenz / Homepage unserer Mandantschaft. Dies bedingt durch die Tatsache, dass die eigene Internetpräsenz häufig den Angriffspunkt für kostenpflichtige Abmahnungen darstellt. Im Zuge dessen wird gegenüber dem Inhaber der Homepage vermehrt eine Abmahnung ausgesprochen, mit der Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung. Diese sollte aber in keinem Fall ohne rechtliche Beratung gegengezeichnet werden, da sich der Abgemahnte hierbei vertraglich zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, insofern ein zukünftiger Verstoß zu verzeichnen ist. Lassen Sie sich daher beraten. Letztlich ist sodann eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Rechtliche Aspekte, welche im Zusammenhang mit der Internetpräsenz / Homepage stehen sind vor allem:
- Ausgestaltung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Ausgestaltung und Prüfung von Widerrufsbelehrungen
- Prüfung der Urheberrechte von Texten (einfaches Nutzungsrecht, erweitertes Nutzungsrecht, exklusives Nutzungsrecht)
- Prüfung der Urheberrechte von Bildern und Lichtbildaufnahmen (einfaches Nutzungsrecht, erweitertes Nutzungsrecht, exklusives Nutzungsrecht)
- Prüfung der Datenschutzbestimmungen
- Erforderlichkeit eines externen Datenschutzbeauftragten / Stellung des externen Datenschutzbeauftragten durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte
- Schulung von internen Datenschutzbeauftragten