Prüfung der Rechtssicherheit Ihrer Homepage – Tätigkeit eines IT-Rechtsanwalts

Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit erstreckt sich auf die Prüfung und Beratung im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Internetpräsenz bzw. Homepage unserer Mandanten.

Bausteine zur Rechtssicherheit Ihrer Internetpräsenz

  • Ausgestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Ausgestaltung und Prüfung von Widerrufsbelehrungen
  • Prüfung der Urheberrechte von Texten (einfaches Nutzungsrecht, erweitertes Nutzungsrecht, exklusives Nutzungsrecht)
  • Prüfung der Urheberrechte von Bildern und Lichtbildaufnahmen (einfaches Nutzungsrecht, erweitertes Nutzungsrecht, exklusives Nutzungsrecht)
  • Prüfung der Datenschutzbestimmungen
  • Erforderlichkeit eines externen Datenschutzbeauftragten / Stellung des externen Datenschutzbeauftragten durch einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte
  • Schulung von internen Datenschutzbeauftragten

Internetseiten stellen häufig den Angriffspunkt für kostenpflichtige Abmahnungen dar. Gegenüber dem Inhaber der Homepage wird dann eine Abmahnung ausgesprochen, mit der Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung. Diese sollte aber in keinem Fall ohne rechtliche Beratung gegengezeichnet werden, da sich der Abgemahnte hierbei vertraglich zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, insofern ein zukünftiger Verstoß zu verzeichnen ist.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise nach Erhalt einer Abmahnung.

[ult_sticky_section sticky_gutter=“100″]
[/ult_sticky_section]

Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Dieter Merz


Sabrina Lahne

Menü