Merz & Lauf

Ihre Spezialisten in der Vorsorge

Patientenverfügung


Was ist eine Patientenverfügung? 

Im Rahmen einer Patientenverfügung wird konkret geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen der medizinischen Versorgung gewünscht werden und welche konsequent abgelehnt werden. Auf diese Weise kann man selbst bestimmen, welche Maßnahmen man für sinnvoll erachtet und welche Maßnahmen für einen nur eine unnötige Qual darstellen würden und ist nicht auf die Erforschung des mutmaßlichen Willens durch Dritte angewiesen. Dadurch, dass man die Patientenverfügung jederzeit ändern kann besteht auch nicht die Gefahr, dass man aufgrund einer sich wandelnden Einstellung zu verschiendenen Behandlungsmethoden an seine ursprüngliche Ablehnung derselben gebunden ist. Patientenverfügungen sind verbindlich. Sie müssen von den Ärzten umgesetzt werden, wenn die Situation eintritt, für die sie ausgestellt wurden.


Warum sollte ich eine Patientenverfügung abschließen?

Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko, dass es zu einem Zustand kommt in dem man seinen eigenen Willen nicht mehr eindeutig äußern kann. Sei es aufgrund einer fortschreitenden Demenz, eines Schlaganfalls oder eines sonstigen Unfalls der die freie Willenäußerung nicht mehr ermöglicht.

Solche Fälle stellen sowohl die behandelnden Ärzte, als auch die Angehörigen vor verschiedenste Probleme, insbesondere wenn der Unglücksfall plötzlich und unerwartet eintritt und keine Vorsorge getroffen wurde.

Häufig müssen sowohl die Ärzte als auch die Angehörigen über die Wünsche des Betroffenen und seinen Willen mutmaßen. Wie war seine Einstellung zu lebenserhaltenden Maßnahmen? Wäre er mit einer künstlichen Beatmung einverstanden gewesen? Hätte er vielleicht sogar bereits eine künstliche Ernährung über eine Magensonde abgelehnt? Wie lange sollten die Maschinen angestellt bleiben, wenn eine Genesung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist?

Die trauernden Angehörigen entscheiden nicht immer im Willen des Betroffenen. Zum einen weil sie dessen Willen nicht immer kennen und zum anderen weil sich der Wille der Angehörigen gegebenenfalls vom Willen des Betroffenen unterscheidet und sie den Verunglückten nicht gehen lassen wollen.

So ungern man sich über solche Zustände Gedanken macht, so wichtig ist es, gerade für einen solchen Fall vorgesort zu haben. Verfügt der Verunglückte über eine Patientenverfügung und im besten Fall auch über eine Vorsorgevollmacht, so erleichtert dies sowohl den Angehörigen, als auch den Ärzten die Entscheidungsfindung in dieser Situation.


Wie muss eine Patientenverfügung verfasst werden?

Zunächst einmal ist die Verfügung, schon allein aus Nachweisgründen, in schriftlicher Form zu verfassen.  Darüber hinaus muss sie selbstverständlich den Namen, das Geburtsdatum und die (derzeitige) Anschrift des Verfügenden enthalten. Des Weiteren ist der Umstand zu bestimmen, für den die Patientenverfügung eingreifen soll. Beispielsweise „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde.“

Sodann sind konkrete Angaben zu einzelnen lebenserhaltenden Maßnahmen zu treffen. Die einfache Äußerung, dass man nicht maschinell am Leben gehalten werden möchte ist dabei nicht ausreichend.

Auch empfiehlt es sich Angaben zum gewünschten Sterbeort und der Sterbebegleitung (beispielsweise nach Möglichkeit zu Hause im Beisen der Angehörigen) mit aufzunehmen.

Ebenfalls sollte eine mögliche Bereitschaft zur Organspende mit aufgenommen werden.

Letztlich sollte die Patientenverfügung nach Hinweisen auf etwaige weitere Vorsorgeverfügungen und Aussagen zur Verbindlichkeit und zum Widerruf durch eine Datumsangabe und eine Unterschrift abgeschlossen werden.


Abschließende Hinweise

Die Patientenverfügung tritt nur in dem festgelegten Fall in Kraft. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass auch ein konkreter Wille für die nun konkret geplante medizinische Maßnahme in der Patientenverfügung geäußert worden ist. Daher ist es besonders wichtig, an alle möglichen Optionen und Eventualitäten zu denken. Darüber hinaus ist eine Patientenverfügung im Idealfall mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, damit eine möglichst umfassende Interessenvertretung im Unglücksfall gewährleistet ist.

Da der Inhalt einer Patientenverfügung immer individuell zu bestimmen ist und möglichst umfassend Aussagen zu allen etwaigen medizinisch notwendigen Maßnahmen getroffen werden sollte, empfehlen wir eine umfassende Beratung vor der Erstellung einer Patientenverfügung.

Damit die Ärzte und die Angehörigen im Fall der Fälle auch Kenntnis von der erstellten Patientenverfügung erlangen, sollte diese entweder in einem Notfallkoffer enthalten sein, oder aber jederzeit auf einem (USB-)Stick mitgeführt werden. Möglich ist grundsätzlich auch die Hinterlegung einer Kopie der Verfügung beim behandelnden Arzt, wobei sich in diesem Fall die Änderung derselben ein wenig verkompliziert.

Die Merz & Lauf Rechtsanwälte des „Teams Erbrecht“ in Dresden haben aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich die notwedige Expertise, um Sie kompetent und umfassend zu allen diesbezüglichen Fragen zu beraten und mit Ihnen zusammen eine individuell auf Sie abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen.


Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch die „weiterführenden Informationen“ nur die grundlegenden Probleme der einzelnen Bereiche im Erbrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Wir, die Dresdner Rechtsanwälte von Merz & Lauf, weisen darauf hin, dass die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellt. Für ein solches persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Dabei sind wir im Bereich des Erbrechts grundsätzlich deutschlandweit aktiv. Ein großer Teil unserer Mandantschaft kommt dabei jedoch aus der Region des Freistaats Sachsen, insbesondere der Region um Dresden (Chemnitz, Görlitz, Pirna, Mittweida, Zwickau, Kamenz, Meißen, Bautzen, Riesa, Freiberg, Leipzig etc.).

Weiterführende Hinweise
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Rechtsanwalt Dieter Merz

Fachanwalt für Arbeitsrecht
0 351 318 41 – 0

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Rechtsanwalt Albrecht Lauf

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