Die Vorsorgevollmacht ist vor allem für den Fall einer alters- oder krankheitsbedingten Hilflosigkeit gedacht. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht wird eine selbst ausgewählte Vertrauensperson dazu ermächtigt, den Vollmachtgeber im Falle einer eintretenden dauerhaften oder vorübergehenden Hilflosigkeit zu vertreten und für diesen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Aufgrund der Reichweite der Vorsorgevollmacht ist ein uneingeschränktes Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person von entscheidender Bedeutung.
Warum sollte ich eine Vorsorgevollmacht abschließen?
Wie auch im Rahmen der Patientenverfügung, gilt für die Vorsorgevollmacht, dass sich mit zunehmendem Alter das Risiko erhöht, dass es zu einem Zustand kommt in dem man seinen eigenen Willen nicht mehr eindeutig äußern kann. Sei es aufgrund einer fortschreitenden Demenz, eines Schlaganfalls oder eines sonstigen Unfalls der die freie Willensäußerung nicht mehr ermöglicht.
Der, aufgrund der Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigte kann im Falle einer solchen Notsituation alle notwendigen, oder einzeln bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber wahrnehmen. Im Gegensatz zur Patientenverfügung, die festlegt, welche medizinischen Maßnahmen insbesondere im Bereich der lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht, regelt die Vorsorgevollmacht, wer für Sie rechtsgeschäftliche Handlungen vornimmt für den Fall, dass Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Durch die Verbindung mit einer Betreuungsverfügung kann zudem einer gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf ein mögliches Betreuungsverfahren vorgebeugt werden. So kann im Rahmen der Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung auch bestimmt werden, wer mit Ihrer Betreuung betraut wird und wer auf keinen Fall damit betraut werden sollte.
Wie muss eine Vorsorgevollmacht verfasst werden?
Zunächst einmal ist die Vollmacht, schon allein aus Nachweisgründen, in schriftlicher Form zu verfassen. Soll die Vollmacht auch die Berechtigung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften umfassen, muss die Vollmacht zudem sogar notariell beurkundet werden. Um dem vorzubeugen können die entsprechenden Geschäfte, welche eine notarielle Beurkundung erfordern, von der Vollmachtserteilung ausgenommen werden. Darüber hinaus muss sie selbstverständlich den Namen, das Geburtsdatum und die (derzeitige) Anschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten enthalten.
Im gehobenen Alter empfiehlt sich zudem das Testat eines Arztes einzuholen der bestätigt, dass im Zeitpunkt der Errichtung der Vorsorgevollmacht noch keine die Geistestätigkeit beeinträchtigende Krankheit oder sonstige Einschränkung vorliegt.
Zudem ist festzulegen, zu welchem Zeitpunkt die erteilte Vollmacht eingreifen soll. Die zwei gängigsten Methoden sind dabei entweder, dass die Vollmacht erst nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die nicht mehr vorhandene eigene Entscheidungsfähigkeit bestätigt wirksam wird, oder die sofortige Wirksamkeit der Vollmacht.
Der Vorteil im erstgenannten Fall ist, dass sichergestellt ist, dass eine Vertretung nur erfolgt, nachdem Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Andererseits kann zwischen dem Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit und der Vorlage des entsprechenden Attestes ein nicht unerheblicher Zeitraum liegen.
Die sofortige Wirksamkeit birgt hingegen die Gefahr, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht und bereits in Vertretung für Sie auftritt, obwohl Sie noch entscheidungsfähig sind. Diese Variante empfiehlt sich daher nur, wenn man der bevollmächtigten Person uneingeschränkt vertraut.
Inhalte einer Vorsorgevollmacht
Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sind möglichst umfassend Regelungen zur Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Pflege, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten sowie zum Post- und Fernmeldegeheimnis zu treffen um ein gerichtliches Betreuungsverfahren, in dem unter Umständen ein ungewollter Dritter zu Ihrem Vertreter bestimmt wird, vorzubeugen.
Die Vermögenssorge umfasst dabei unter anderem:
- die Kontoführung
- die Verwaltung / Verfügung über Vermögensgegenstände jeder Art
- die Annahme von Zahlungen
- die Eingehung von Verbindlichkeiten
- die Möglichkeit Schenkungen im Namen des Vollmachtgeber vorzunehmen.
Die Gesundheitssorge umfasst unter anderem:
- alle Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge
- Einzelheiten bei stationärer Behandlung und Pflege
- die Frage der Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung
- Einsicht in Krankenunterlagen
- Entbindung der Ärzte von Schweigepflicht
Da der Inhalt einer Vorsorgevollmacht immer individuell zu bestimmen ist und möglichst umfassend Aussagen zu allen etwaigen vorzunehmenden rechtlichen Handlungen getroffen werden sollte, empfehlen wir eine umfassende Beratung vor der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.
Damit der Bevollmächtigte und gegebenenfalls die Angehörigen im Fall der Fälle auch Kenntnis von der erstellten Vorsorgevollmacht erlangen, sollte diese entweder in einem Notfallkoffer enthalten sein, oder aber jederzeit auf einem (USB-)Stick mitgeführt werden.
Die Merz & Lauf Rechtsanwälte Dresden haben aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich die notwendige Expertise, um Sie kompetent und umfassend zu allen diesbezüglichen Fragen zu beraten und mit Ihnen zusammen eine individuell auf Sie abgestimmte Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Rahmen nur grundlegende Probleme der einzelnen Bereiche im Erbrecht ansprechen können und auch diese nur in den Grundzügen erläutern. Die Lektüre der vorstehenden Ausführungen keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann, sondern lediglich eine erste Informationsgrundlage darstellen. Für persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen in Dresden, Sachsen oder deutschlandweit in digital oder telefonisch jederzeit zur Verfügung.