Richtiges Zitieren

Um Rechtsverstöße bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Texten zu vermeiden, kommt es auf das richtige Zitieren an, also um die richtige Methode, den urheberrechtlich geschützten Text wiederzugeben, ohne das ein Rechtsverstoß vorliegt, auf den eine Abmahnung folgen könnte.

Hierbei sind zahlreiche Regeln zu beachten, die bestimmen, wann ein Text als urheberrechtlich geschützt gilt und wann nicht. Wir haben es uns deshalb unter anderem zur Aufgabe gemacht, die Mandanten ausführlich über alle Facetten des richtigen Zitierens aufzuklären, um Rechtsverstöße und die darauf zumeist folgenden Abmahnungen zu vermeiden.

Als Faustregel gilt aber grundsätzlich zunächst folgendes bezüglich urheberrechtlich geschützter Texte:

  • Blogartikel sind geschützt
  • Zeitungsartikel sind geschützt
  • Bücher sind geschützt
  • Tweets (von Twitter) sind nicht geschützt, weil zu kurz
  • Pressemitteilungen sind nicht geschützt, weil zu sachlich
  • Anwaltsschriftsätze sind nicht geschützt, weil zu sachlich

Im Zweifelsfall sollte aber immer vom Bestand des Urheberrechtes ausgegangen werden, bis ein Rechtsbeistand mit entsprechender Fachkompetenz konsultiert wurde.

Weiterführende Hinweise
[ult_sticky_section sticky_gutter=“100″]
[/ult_sticky_section]

Ihre Ansprechpartner

Dieter Merz

Rechtsanwalt Dieter Merz


Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Dieter Merz


Sabrina Lahne

Menü