Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht, also das Recht rund um den Verkehr und das Auto, ist ein Rechtsgebiet, mit welchem, geschuldet unserer immer mobiler werdenden Gesellschaft, nahezu jeder täglich in Berührung kommt. Sei es, dass das Fahrzeug privat oder beruflich genutzt wird oder ein Fuhrpark geleitet wird.

Besonders nach einem Unfall ist es wichtig, erfahrene Sachverständige und Anwälte zu haben, die den Unfallparteien zur Seite stehen. Wir verfügen durch unsere langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes über ein Netzwerk aus Sachverständigen, auf das wir schnell zurückgreifen können. Durch die Zusammenarbeit mit Ihnen sind wir in der Lage, den Schaden umfassend und schnell zu ermitteln.

Unsere Leistung im Verkehrsrecht: Schadensabwicklung

  • Schadensberechnung
  • Geltendmachung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Erwerbsausfallschaden, Abschlepp- und Bergungskosten, Unfallnebenkosten, Arzt- und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Haushaltführungsschaden

Wir helfen Ihnen nach einem Unfall – kontaktieren Sie uns jetzt unter ✆ 0351 – 318 410 oder ✉ info@merz-dresden.de!

Verträge im Verkehrsrecht

Der Aufbau eines Fuhrparks bringt für die meisten Unternehmen erhebliche Investitionskosten mit sich. Ob Neu- oder Gebrauchtwagen – technische Mängel können nicht nur die Freude an dem neu erstandenen Fahrzeug schnell trüben, sondern auch zu unvorhergesehenen Mehrkosten sowie Wertverlusten führen.

Unsere Leistung als im Vertragsrecht besteht in diesen Fällen in der Überprüfung der jeweils zugrunde liegenden Verträge, insbesondere ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist oder das Auto die üblichen, versprochenen oder vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzt, also kein Sachmangel vorliegt. Daher ist eine präventive Beratung zu empfehlen, um hierdurch folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers können durch Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien des Verkäufers oder eines Dritten (z. B. des Herstellers) ergänzt werden. Welchen Inhalt diese Garantien haben, ergibt sich aus der Garantieerklärung.

Auch Unklarheiten über Lieferfristen, Preise, Finanzierungen, Zubehör, Versicherungsschutz usw. können vermeidbaren Ärger bereiten, der nicht selten am Ende in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden kann. Wir klären über vorhandene Prozess-und Kostenrisiken auf und entwickeln eine individuelle Prozessstrategie um die Rechte erfolgversprechend durchzusetzen.

Die Rechtsprechung beschäftigt sich häufig mit diesem Gebiet, denn beim Autokauf wird viel getrickst. Wir behalten wir die Entwicklung an den Gerichten im Auge und können etwaige Neuerungen schnell und effektiv auf Ihren Fall anwenden. Zögern Sie nicht, uns im Vorfeld eines Kaufvertrages anzusprechen. Wir prüfen dann Ihren Vertrag anwaltlich.

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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Albrecht Lauf


Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0351 - 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf


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