Die Datenschutzaufsichtsbehörde von Berlin hat ein Bußgeld in Höhe von 195.407 EUR (einschließlich Gebühren) gegen die Delivery Hero Germany GmbH erlassen.
Grund dafür war das dieses Unternehmen, welches mehrere Lieferdienstplattformen betreibt, über einen langen Zeitraum immer wieder Betroffenenrechte missachtete.
Ehemalige Kunden beschwerten sich bei der Aufsichtsbehörde u.a. über eine fehlende Löschung ihrer Online-Konten auf den Online-Plattformen des Unternehmens und über die unerwünschte Zusendung von Werbe-E-Mails. Außerdem monierten Kunden immer wieder, dass keine (hinreichenden) Datenschutzauskünfte erteilt wurden.
Straferhöhend hat es sich ausgewirkt, dass die Verstöße gegen die Bestimmungen des Datenschutzes über Jahre hinweg begangen wurden. Besonders gravierend war jedoch auch, dass „Delivery Hero“ Hinweise der Aufsichtshörde nicht innerhalb einer angemessenen Frist umsetzte und es auch sonst zu keiner ausreichenden Verbesserung im Umgang mit dem Datenschutz kam.
Es zeigt sich erneut, wie wichtig es ist, Datenschutz im Unternehmen so zu organisieren, dass die Pflichten zeitnah und vollständig erfüllt werden können. Insbesondere beim Umgang mit Betroffenenrechten besteht ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, weil enttäuschte Betroffene (z.B.: Kunden, ehemalige Arbeitnehmer, usw.) sich mitunter bei den Aufsichtsbehörden beschweren.
Außerdem wird wieder einmal deutlich, dass vor einem Unternehmenskauf unbedingt auch die Umsetzung des Datenschutzes im zu kaufenden Unternehmen geprüft werden muss. Im vorliegenden Fall wurde „Delivery Hero“ in diesem Jahr samt bereits bestehender Datenschutzproblematik von einem niederländischen Konzern gekauft.
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