Die griechische Datenschutzaufsichtsbehörde veröffentlichte kürzlich, dass sie gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR verhängte.
Grund für das Bußgeld war, dass das Unternehmen fehlerhaft mit einem Auskunftsverlangen umgegangen ist.
Von Unternehmen oder Personen, die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich sind, können betroffenen Personen grundsätzlich Informationen dazu verlangt werden, ob personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, können grundsätzlich auch näher Auskünfte zu dieser Verarbeitung verlangt werden.
Der Verantwortliche hat für die Erteilung der Auskunft regelmäßig einen Monat Zeit und muss ggf. auch kostenlos Kopien bereitstellen.
Im vorliegenden Fall hat das für die Datenverarbeitung verantwortliche Unternehmen das Auskunftsersuchen nicht beantwortet und sich erst gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde geäußert.
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