Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde beurteilte einen Fall, wo ein Miteigentümer Überwachungskameras eigenmächtig anbrachte.
Diese Kamera überwachte jedoch nicht nur sein Privateigentum, sondern erfasste auch öffentliche Bereiche. Darüber hinaus fehlten ordnungsgemäße Hinweisschilder.
In diesem Fall war die spanische Datenschutzbehörde der Ansicht, dass die Videoüberwachung eine sehr schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes darstellt, weshalb eine Geldstrafe von 2.000 Euro verhängt wurde.
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