Kürzlich veröffentlichte die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde, dass sie gegen einen spanischen Hotelbetrieb ein Bußgeld in Höhe von 15.000 EUR ausgesprochen hat.
Hintergrund ist, dass sich eine Mitarbeiterin in einem privaten Brief an die Hotelleitung und die Gewerkschaft wandte, weil sie der Meinung war, das Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz zu sein. In diesem Brief beschrieb sie auch, wie sich dieses Mobbing auf ihre Gesundheit und ihre Person auswirkt.
Die Hotelleitung und die Gewerkschaft nahmen dies zum Anlass, den Brief in der nächsten Mitarbeiterversammlung laut vorzulesen.
Für ein solches Vorgehen bestand nach Ansicht der Aufsichtsbehörden jedoch keine Rechtsgrundlage, denn der Brief war persönlich an die Hotelleitung sowie die Gewerkschaft gerichtet und erkennbar nicht für eine derartige Bekanntgabe innerhalb des Betriebs bestimmt. Hinzu kommt, dass der Brief durchaus sensible Angaben der Mitarbeiterin enthielt.
Alexander Siebert
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