Familienrecht & Erbrecht
Im Fall des OLG hatte ein Ehepaar anlässlich einer bevorstehenden Trennung einen gegenseitigen Erbverzicht erklärt. Im Folgenden kam es auch zur Scheidung der Ehe, bevor das Paar ca. 10 Jahre später erneut heiratete.
Nachdem der Ehemann letztlich verstarb beantragte die Ehefrau die Erteilung eines Erbscheins, welcher sie zur Alleinerbin auswies, auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge.
Das Amtsgericht verweigerte die Erteilung, da im Ehevertrag erster Ehe ein klarer Erbverzicht geregelt worden sei. Dieser sei auch zu keinem Zeitpunkt aufgehoben worden, sodass dieser auch im Rahmen der neuen Ehe fortbesteht.
Das OLG gab der Beschwerde der Ehefrau statt. Diese sei zu Recht davon ausgegangen, dass der Erbverzicht aufgrund der erneuten Eheschließung keine Bedeutung mehr habe. Der damals erklärte Erbverzicht habe sich nur auf die damals bestehende Ehe bezogen. Durch die Wiederverheiratung sei der Erbverzicht entfallen und die Erbansprüche der Ehefrau neu begründet worden.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 – I-3 Wx 16/17
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