Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von 725.000 EUR gegen ein größeres Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ausgesprochen.
Hintergrund ist, dass das Unternehmen im Jahr 2017 ein Zeiterfassungssystem eingeführt hat, bei dem sich die Beschäftigten per Fingerabdruck ein- und austragen. Damit sollte die missbräuchliche Verwendung der Zeiterfassung durch die Mitarbeiter verhindert werden. Anfangs wurden alle 250 Mitarbeiter mit einbezogen und Anzahl steigerte sich bis 2019 auf 337.
Diese Art der Zeiterfassung war im vorliegenden Fall nach Ansicht der niederländischen Datenschutzaufsichtsbehörde nicht rechtmäßig, weil keine Rechtsgrundlage dafür vorlag.
Im Rahmen der Untersuchung gaben die Mitarbeiter des Unternehmens an, dass die Teilnahme an dieser Art der Zeiterfassung verpflichtend war. Auch ansonsten konnte das Unternehmen nicht nachweisen, dass es Einwilligungen der Mitarbeiter eingeholt hatte.
Abgesehen davon teilte die Aufsichtsbehörde mit, dass eine solche Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis selbst mit Einwilligung in vielen Fällen nicht zulässig ist. Hintergrund ist, dass im Arbeitsverhältnis grundsätzlich von einem Druckverhältnis auszugehen ist, dass der notwendigen Freiwilligkeit der Einwilligung entgegensteht.
Bei dem Unternehmen besteht nach Ansicht der Behörde auch kein derartig hoher Sicherheitsbedarf, dass die Erfassung des Fingerabdrucks deshalb ausnahmsweise notwendig sein könnte.
Alexander Siebert
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