23.04.2020
Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen wurden über den 19.04. hinaus verlängert, allerdings gilt folgende Lockerung: „Personen des eigenen Hausstandes und eine weitere Person dürfen sich treffen und in der Öffentlichkeit gemeinsam bewegen.“
Das +++ Verlassen der Wohnung +++ ist seit Montag ohne triftigen Grund erlaubt.
+++ Tagesausflüge +++ unterliegen keiner Kilometer-Beschränkung. Übernachtungen und Reisen zu touristischen Zwecken sind jedoch weiter untersagt. Der Reisekonzern DER Touristik hat alle Reisen bis zum 15. Mai abgesagt und Kunden Reisegutscheine für bereits erfolgte Buchungen in Aussicht gestellt. Insgesamt ist die Debatte um Reisen noch nicht beendet.
+++ Telefonische Krankschreibungen +++ für Arbeitnehmer wegen Erkältung oder leichten Atemwegserkrankungen sind weiter möglich. Die Aufhebung dieser Sonderregelung durch den gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, sorgte zuletzt für massive Kritik von allen Seiten. Die Regelung wurde am 20. März eingeführt und bleibt nun vorerst bis zum 4. Mai bestehen.
Die Öffnung von +++ Bibliotheken +++ wird unter Auflagen seit dem 21. April schrittweise umgesetzt. In dem gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss vom 15.04.2020 heißt es „Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen geöffnet werden.“ Die Länder konkretisieren nun die Schutzauflagen für ihre Bibliotheken. In Sachsen erfolgt bis zum 03. Mai weiterhin kein Publikumsverkehr in den Bibliotheken, ausgenommen von Fachbibliotheken und Archiven.
Die Öffnung von +++ Baumärkten und Gartencentern +++ für Privatkunden erfolgte ebenfalls schrittweise und nur nach strikten Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere die Wahrung des Sicherheitsabstandes führt hier immer wieder zu langen Warteschlangen vor den Geschäften. Mittlerweile sind die Märkte in allen Bundesländern wieder geöffnet.
Auch die +++ Wertstoffhöfe +++ werden teilweise und unter strengen Schutzmaßnahmen wieder geöffnet. In Sachsen beschränkt sich die Öffnung bisher auf Dresden, die Landkreise Zwickau, Mittelsachsen, die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie den Erzgebirgskreis.
Für die +++ Öffnung der Geschäfte +++ mit einer Fläche von bis zu 800 qm gibt es weiterhin keine einheitliche, bundesweite Regelung. Trotzdem haben solche Geschäfte in den meisten Bundesländern wieder geöffnet.
Seit Montag gilt in Sachsen zudem eine +++ Maskenpflicht +++ für den ÖPNV sowie Geschäfte und öffentliche Einrichtungen. Wer keine Maske besitzt, darf auf einen Schal, ein Tuch oder andere Alternativen zurückgreifen. Von der Pflicht ausgenommen sind nur unter Sechsjährige. Auf Strafen bei Nichteinhaltung wird bisher verzichtet. Der Fahrgastverband Pro Bahn hält eine einheitliche, länderübergreifende Maskenpflicht für sinnvoll. Unklar sei besonders, ob die Maskenpflicht schon an der Haltestelle oder erst im Verkehrsmittel an sich gilt. Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz dürfen von der Mitfahrt ausgeschlossen werden. Auch Polizisten müssen seit Montag eine Schutzmaske tragen. Autofahrer müssen hingegen darauf achten, trotz Maske nicht gegen das Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zu verstoßen.
Die neuen bundesweit einheitlichen +++ Arbeitsschutz-Maßnahmen +++ gewinnen mit der Wiederaufnahme von Betrieben und der Öffnung zahlreicher Geschäfte an besonderer Bedeutung. Dazu zählt der Mindestabstand von 1,50 m, der sowohl in Gebäuden als auch im Freien ständig einzuhalten ist. Bei unvermeidlichen Kontakten muss der Arbeitgeber einen Mund- und Nasenschutz zur Verfügung stellen. Gestaffelte Pausenzeiten sollen unnötige Kontakte zwischen den Arbeitnehmern minimieren. Grundsätzlich gilt natürlich auch, dass niemand krank zur Arbeit gehen darf. Bei hartnäckigen Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 Euro verhängt werden.
+++ Versammlungen +++ mit max. 15 Personen sind in Sachsen derzeit nur für Taufen, Trauerfeiern, Trauungen und Gottesdienste erlaubt. Kirchen wollen hierzu noch konkrete Schutzkonzepte erarbeiten. Sachsen ist in Bezug auf Gottesdienste aber bisher eine Ausnahme.
Der nächste Termin für die Absprachen weiterer Schritte ist von Bund und Ländern für den 30. April angesetzt.
17.04.2020
Weitere Richtlinien:
Generell:
- Hotels, Restaurants, Kneipen, Zoos, Tierparks, Clubs, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben bis mindestens 03. Mai vollständig geschlossen.
- Kindertagesstätten dürfen ihren regulären Betrieb vorerst nicht wieder aufnehmen.
- Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 verboten, darunter auch die Karl-Mai Festspiele, das Stadtfest Dresden oder die BRN (Bunte Republik Neustadt). Verschiebungen der Veranstaltungen auf einen späteren Zeitpunkt oder Alternative Formate werden teilweise noch diskutiert. Einheitliche und transparente Vorgaben für Veranstaltungen werden von den Ländern noch erarbeitet.
19.04.2020 bis 03.05.2020:
- Buchläden, Autohäuser Fahrradgeschäfte und Kfz-Betriebe dürfen unabhängig von ihrer Verkaufsfläche ab Montag wieder öffnen.*
- Unternehmen sollen soweit es geht weiter auf Homeoffice setzen, bei laufenden Betrieben müssen strenge Hygienekonzepte umgesetzt werden.
- Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen in Sachsen dürfen für Abschlussklassen und Schüler, bei denen Prüfungen oder ein Schulwechsel anstehen, ab Montag wieder öffnen.*
- Bis zum 29. April soll ein Konzept ausgearbeitet werden, wie der Unterricht für alle anderen Schüler wieder aufgenommen werden kann.
- Der berechtigte Personenkreis für die Notbetreuung der Kindertagesstätten wird im Zuge der Wiedereröffnung bestimmter Geschäfte und Einrichtungen erweitert.
- Sachsen wird sich den Vorschlägen für eine Corona-Tracking-App des Bundes anschließen und keine eigene App einsetzen.
Ab dem 04.05.2020:
- Friseure sollen als einzige Ausnahme von Dienstleistungsbetrieben wieder öffnen dürfen.*
- Schulen und Hochschulen sollen schrittweise ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
*erfolgt nur unter strengen Hygieneschutzmaßnahmen.
Quellen:
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0351 – 89692140
E-Mail: E-Mail an Dieter Merz
Rechtsanwalt Albrecht Lauf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Albrecht Lauf
Telefon:
0351 – 89692140
E-Mail an Sabrina Lahne