Stellt sich im Nachhinein ein vermeintlich freies Mitarbeiterverhältnis als Arbeitsverhältnis heraus, so kann der Arbeitgeber Regress für ein zu hoch bezahltes Honorar fordern.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts könne nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet sei. Der Arbeitgeber ist somit nur verpflichtet, die übliche Vergütung zu zahlen, die auch andere Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeit erhalten würden.
Die Differenz zwischen der ursprünglich vereinbarten Bezahlung und der üblichen Vergütung kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von drei Jahren zurückfordern.
BAG, Urt. vom 26.06.2019, Az. 5 AZR 178/18
Dieter Merz
Rechtsanwalt (Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht)
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