Bei einer verspäteten Lohnzahlung des Arbeitgebers haftet dieser für ein geringeres ausgezahltes Elterngeld
Hat ein Arbeitgeber durch eine verspätete Lohnzahlung eine geringere Elterngeldauszahlung an den Arbeitnehmer zu vertreten, ist er gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz (Erstattung aller Differenzbeträge) verpflichtet wie z.B. entgangenes Elterngeld, Steuerberatungskosten wegen Ermittlung, welcher auf den Ersatzanspruch anrechenbare Steuervorteil sich aus der verspäteten Elterngeldzahlung ergibt.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2020 – Az. 12 Sa 716/19
Dieter Merz
Rechtsanwalt (Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht)
Fachanwalt für Arbeitsrecht