Sie möchten eine Abmahnung löschen lassen? Das ist möglich: Ein Arbeitnehmer hat nach Art 17 Abs 1 DSGVO Anspruch auf die Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte. Art 17 Abs 1 DSGVO regelt unter anderem das „Recht des Vergessenwerdens“. Jede von der Datenerhebung betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr benötigt werden.

Mit der Abmahnung macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mündlich oder schriftlich zum einen auf seine arbeitsvertraglichen Pflichten aufmerksam. Er weist ihn auf sein vertragswidriges Verhalten hin. Solch ein Verhalten und damit Grund für eine Abmahnung können zum Beispiel Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Rauschmittel am Arbeitsplatz sein. Auch von Seiten des Arbeitnehmers kann eine Abmahnung gegen den Chef ausgesprochen werden. In diesem Falle wären zum Beispiel unterlassene Lohnzahlungen oder Mobbing Gründe für ein abmahnfähiges Verhalten. Darüber hinaus fordert er ihn mit der Abmahnung zu einem zukünftig vertragstreuen Verhalten auf und kündigt für den Fall weiterer Verfehlungen Konsequenzen an. Einer solcher Warnfunktion bedarf es aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr.

Denn soweit keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mehr drohen, ist auch eine Dokumentation zu Beweiszwecken nicht mehr erforderlich. Es sei demnach nicht erkennbar, welches Interesse ein Arbeitgeber noch an einem Beibehalt der Abmahnung habe, urteilte das LAG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 23.11.2018. Einen (drohenden) Schaden durch die in der Personalakte enthaltene Abmahnung müsse der Arbeitnehmer nicht geltend machen. Denn eines Schadens bedinge das Recht aus § 17 Abs. 1 DSGVO nicht, so das Gericht.

LAG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 23.11.2018, 5 Sa 7/17.

Hilfe bei Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung bekommen haben und empfinden diese als nicht gerechtfertigt? Dann haben Sie die Möglichkeit, der Abmahnung zu widersprechen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Gegendarstellung und vertreten Sie, falls es zu einer Klage kommt, vor Gericht.

Auch bei weiteren Fragen zu Abmahnungen durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie verhaltensbedingten Kündigungen oder Fragen zur DSGVO beraten wir Sie gerne – kontaktieren Sie uns jetzt!

Herr Rechtsanwalt Dieter Merz
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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