Die Landeshauptstadt Dresden hat eine neue Allgemeinverfügung über Quarantänevorschriften erlassen. Diese ist vom 17. April bis 31. Mai 2021 gültig.

Inhaltliche Neuerungen sind unter anderem:

  • eine positiv getestete Person sowie dessen Kontaktpersonen müssen in sofortige Quarantäne. Ein professioneller Schnelltest oder Laien-Antigenschnelltest unter fachkundiger Anleitung kann durch eine PCR verifiziert und bei negativem Ergebnis die Quarantäne wieder aufgehoben werden.
  • Vor Beendigung der Quarantäne ist ein weiterer Antigenschnelltest zu empfehlen
  • Kontaktpersonen werden nicht mehr in zwei Kategorien unterteilt.
  • Man muss sich erst als „enge Kontaktperson“ in Quarantäne begeben. Hier ist die Dauer und das Maß an Kontakt entscheidend.
  • Enge Kontaktpersonen können durch das Gesundheitsamt von der Quarantäne befreit werden, wenn sie selbst mittels PCR nachweislich in den letzten sechs Monaten positiv getestet wurden und ihre Quarantäne beendet ist, wenn sie vollständig geimpft sind oder wenn sie selbst in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte Infektion durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden.

Die Pressemitteilung zur Verfügung finden Sie hier.

Quelle: Dresden.de 

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